Vergewaltigung in der Ehe wurde in Deutschland erst 1997 zum Straftatbestand. Vorher gab es das nicht, wurde von der Justiz einfach zur Privatangelegenheit erklärt. Denn: Der Staatsanwalt habe im Ehebett nichts zu suchen. Und außerdem herrscht bis heute noch weithin die Meinung vor, ein Ehemann habe nun mal Anrecht auf sexuelle Befriedigung durch die Ehefrau.
Mehr als jede dritte Frau in Deutschland wird im Laufe ihrer Lebens Opfer von männlicher Gewalt. Gewalt gegen Frauen wird überwiegend durch Partner oder Expartner und im häuslichen Bereich verübt. 25% der in Deutschland lebenden Frauen haben Gewalt durch aktuelle oder frühere Beziehungspartner erlebt (häusliche Gewalt).
Obwohl es ein wichtiger Erfolg der Frauenbewegung war, diese Taten im privaten Bereich in die öffentliche Debatte zu holen (Slogan: „Das Private ist politisch“) und ein Bewusstsein dafür zu schaffen, dass es sich hier nicht um Einzelschicksale handelt, verweigert sich die Gesellschaft bis heute einer systemischen Analyse. Wenn eine Frau von ihrem Partner getötet wird lesen wir in den Medien immer wieder von „Beziehungsdramen“ oder auch „erweiterten Selbstmorden“ – Verständnis für die Frau die beim gewalttätigen Partner bleibt: kaum vorhanden. Dabei ist die Angst vor Eskalation, wenn man den prügelnden Mann oder Freund verlässt absolut berechtigt, denn: Frauen in Trennungs- oder Scheidungssituationen sind besonders gefährdet, Opfer von Gewalt durch den (Ex)Partner zu werden.
In meiner unmittelbaren Nachbarschaft wurde am 10. Januar diesen Jahres eine 35 Jahre alte Frau leblos in ihrer Wohnung aufgefunden. Der 42 Jahre alte Täter wurde festgenommen, da bei der Obduktion Spuren der Gewaltanwendung festgestellt wurden. NachbarInnen berichten, sie hätten schon häufiger die Polizei gerufen, und zwar wegen regelmäßiger, ganz offensichtlicher, häuslicher Gewalt nach massivem Alkoholkonsum – Folgen für den Täter: Keine.
Auch fremde Männer können zur Gefahr werden. Amokläufer oder Serienkiller sind – das lässt sich nicht bestreiten – in aller Regel Männer. Immer wieder lesen dürfen wir dann wie zur Beruhigung: Der Täter war psychisch krank. Na, dann ist ja alles halb so schlimm, oder? Fragen, warum es überwiegend Männer sind, die Gewalttaten begehen oder warum die Zahl psychisch kranker Täter zunimmt, werden nicht gestellt. Dann müsste man sich ja kritisch mit dem Zustand der Gesellschaft auseinandersetzen. Lieber beruhigt man sich und uns mit der Feststellung „Die Majorität der Täter ist nicht psychisch krank“. Sicherlich ist auch die Mehrzahl psychisch kranker Menschen nicht gewalttätig. Zu einer pauschalen Beruhigung führt jedoch weder die Feststellung des Gegenübers als „männlich“, noch als „psychisch krank“.
Am 20. Dezember 2016 wurde im Wiesbadener Stadtteil Biebrich die 59 Jahre alte Manuela W. in ihrem Kiosk in Biebrich erschossen. Schwer verletzt wurden ihr 63 Jahre alter Ehemann sowie ihr 21 Jahre alter Neffe. Der 25 Jahre alte Täter Benjamin G. wurde erst nach einigen Tagen gefasst und in U-Haft überstellt. Als Motiv gab der Täter, der in Nähe des Tatorts wohnte, die Absicht eines Raubüberfalls an. Er war unter anderem der Polizei im Zusammenhang mit Betäubungsmitteln bereits bekannt. Aktenkundig war auch ein Verstoß gegen das Waffengesetz. Es war um ein verbotenes Butterfly-Messer gegangen. In seiner Wohnung fanden die Polizeibeamten Einschusslöcher in den Wänden und der Matratze, die von Schießübungen zeugten.
Immer wieder wurde ich in den vergangenen sieben Jahren gefragt ob ich eigentlich keine Angst habe, bis spät abends in einem Kiosk zu arbeiten. Immer antwortete ich mit „Nein“, da ich (bis auf zwei nächtliche Einbrüche) schlicht keinerlei Veranlassung dazu hatte. Knapp zwei Wochen nach dem Biebricher Kiosk-Mord an meiner Namensvetterin, der fast täglich in den Lokalmedien Thema war, und am eben jenem Tag des o.g. Mords in meiner Nachbarschaft, betrat ein mir unbekannter Mann den Laden und forderte mich auf die Kasse aufzumachen und ihm das Geld zu geben. Dabei fielen auch Worte wie „Schlampe“. Auch eine psychische Erkrankung des Täters war durch sein Verhalten offensichtlich. So fragte er mich beispielsweise aggressiv „Hast du mich gerade Hurensohn genannt?“ – obwohl ich vor Lähmung zunächst total sprachlos war und nur langsam überhaupt etwas sagen konnte, was sich dann aber auf den Hinweis der Kameraüberwachung beschränkte und die Aufforderung doch besser ohne Geld zu gehen, weil eh alles auf Band ist. Die Zeit erschien mir endlos und als er den Laden endlich verließ und ich die Tür hinter ihm zugeschlossen hatte, zitterten meine Knie wie Espenlaub. Ich war so verwirrt, dass ich der Polizei am Telefon einfachste Fragen, wie zum Beispiel was er trug, nicht beantworten konnte: So hatte ich unter Vorbehalt angegeben, eine grüne Bomberjacke gesehen zu haben, obwohl auf dem Video dann deutlich eine braune Lederjacke zu erkennen war. Im Moment des Telefonats war die Erinnerung an das was gerade geschehen ist, jedoch so gut wie ausgelöscht. Als die Polizei unmittelbar erschien, während ich noch mit ihrer Kollegin am telefonieren war, hielten die BeamtInnen mir ein Foto vor und fragten „War das der Mann?“ – was ich überrascht bestätigte. Er war also schon bestens bekannt. Wie ich im Nachhinein hörte, terrorisierte er die anderen Läden in der Straße schon eine ganze Weile und ich hatte wohl eher Glück, dass er bei mir bis dato noch nicht aufgetaucht war. Die Kioskbetreiberin gegenüber bekam fast täglich „Besuch“ von ihm, der im Übrigen selbst in der Straße wohnt. Meinen Kollegen hatte er im Übrigen bereits vor zwei Jahren in ähnlicher Weise wie mich bedroht – was der Polizei ebenfalls bekannt war. Einige Stunden nach dem Vorfall bekam ich einen Anruf von der Polizei, man habe den Täter in Gewahrsam genommen und der Psychiatrie überstellt.
Als ich am nächsten Tag bei der Polizei anrief, um zu fragen ob sie das Video brauchen für meine Anzeige, erlebte ich die erste Überraschung: Der Einsatz war zwar vermerkt, ein versuchter Raub, eine Bedrohung oder ähnliches, jedoch nicht. Ich brauche mir aber keine Sorgen machen, der Täter sei ja in Gewahrsam. Als ich das über Whats-App weitergab an meinen Kollegen, schrieb der zurück: „Wieso, der lief doch gerade hier wieder vorbei?“ – was bei mir eine Angstattacke auslöste. Die von mir herbeigerufene Polizei zuckte nur mit den Schultern, war sichtlich angepisst dass man sie überhaupt gerufen hatte (obwohl er in der Zwischenzeit schon wieder den Kiosk gegenüber aufgesucht hatte) und der Beamte meinte „Na dann nehmen wir den halt wieder mit und morgen ist er wieder frei. So läuft das in diesem Land.“
Lange Rede, kurzer Sinn: Ich musste eine Online-Anzeige aufgeben, damit überhaupt gegen den Täter ermittelt wurde, und wenige Wochen später wurde er wie ich erfuhr, wie der Zufall es will im Stadtteil Biebrich, einem Freund gegenüber gewalttätig, und stationär für mehrere Wochen eingewiesen. Medikamentös behandelt, erfuhr er dann wohl auch später über die Lektüre der Polizeiakten über seinen Anwalt, was er in der Zwischenzeit so alles angestellt hat und brach darüber einem seiner Freunde zufolge in Tränen aus. Im Moment ist er wieder zu Hause und offensichtlich friedlich. Die Straße hat zumindest derzeit Ruhe.
Als die Polizistin im Nachgang meiner Online-Anzeige den Fall aufnahm, sagte sie mir nach Betrachtung des Videos: „Hätten wir das damals schon gehabt, wäre er sicher nicht nach einem Tag vom Richter freigelassen worden“. Sie fand es schockierend anzusehen und ihn zweifellos sehr bedrohlich. Insbesondere wie er sich immer über den Tresen zu mir rüber beugte und ein Halsaufschlitzen andeutete.
Gestern nun erhielt ich Post von der Staatsanwaltschaft, darin heißt es auszugsweise (Fehler im Original!):
In dem Ermittlungsverfahren gegen … wegen des Verdachts der Bedrohung, Beleidigung … wird die Anzeigenerstatterin mit der Strafanzeige vom 11.01.2017 auf den Weg der Privatklage verwiesen.
Die Staatsanwaltschaft darf … von Amts wegen nur tätig werden, wenn ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht. Die Prüfung des Sachverhalts hat ergeben, dass diese Voraussetzung hier nicht vorliegt … Maßgebend für die Bewertung des angezeigten Einzelfalles sind folgende Umstände: Der unter einer Pschose leidende Beschuldigte betrat am 10.01.2017 den Kiosk der Anzeigenerstatterin und verwickelte diese in ein Gespräch. In diesem Rahmen zwischenzeitlich hervorgebrachten Äußerungen wie „Mach die Kasse auf!“ entkräftete er dabei unmittelbar mit den Worten „Alles nur Spaß“, womit ein Anfangsverdacht für einen versuchten Raub, auch im Hinblick auf die psychische Erkrankung des Beschuldigten nicht angenommen werden konnte. Die Anzeigenerstatterin fühlte sich durch die weiteren Gesten und Aussprüche des Beschuldigten („Schlampe“, Andeuten des Halsaufschlitzens) jedoch in ihrer Ehre gekränkt und bedroht. Der Verletzten steht es frei, gegen den Beschuldigte im Wege der Privatklage bei dem Amtsgericht vorzugehen. Dieser Weg reicht aus, ihr Rechtsschutz zu gewähren und Genugtuung zu verschaffen. … Der Erhebung der Privatklage muss in aller Regel eine Sühneverhandlung vorausgehen.
Halten wir fest:
- Wer psychisch krank ist, stellt für die Staatsanwaltschaft offenbar pauschal keine Gefährdung für die öffentliche Sicherheit dar, selbst dann nicht, wenn er der Polizei bereits einschlägig bekannt ist.
- Als Betroffene bleibt mir der Weg einer Privatklage, unter Einsatz privater Mittel, damit ich meiner „gekränkten Ehre“ „Genugtuung” verschaffen kann.
??? WHAT THE HELL ???
Ich habe die Anzeige ganz sicher nicht gestellt, weil mich jemand „Schlampe“ genannt hat – Dann würde ich doch gar nicht mehr fertig werden mit Anzeigen schreiben, so oft wie das on- und offline passiert.
Ich habe die Anzeige gestellt, weil ich mich in der konkreten Situation ernsthaft bedroht gefühlt habe.
Ich habe die Anzeige gestellt, damit die Tat aktenkundig wird und niemand sagen kann „Wir haben von nichts gewusst“.
Mich interessiert keine „Genugtuung“ für irgendeine vermeintlich „gekränkte Ehre“ – mich interessiert ob und welche Maßnahmen ergriffen werden, damit keine weiteren Menschen geschädigt werden.
Musste es erst zu einer weiteren Tat mit tatsächlicher körperlicher Gewaltanwendung kommen, bis man sich endlich veranlasst sah den Täter vorrübergehend „aus dem Verkehr zu ziehen“?
Wer hätte eigentlich die Verantwortung übernommen, wenn diese schlimmer (zum Beispiel tödlich) ausgegangen wäre?
Was wäre gewesen, wenn mich das Erlebnis psychisch so stark beeinträchtigt hätte, dass mir die Tätigkeit im Laden nicht mehr möglich wäre?
Ganz allgemein gesprochen: Wie viele (insbesondere tödlich endende) Taten hätten eigentlich bereits verhindert werden können, bzw. könnten zukünftig verhindert werden, wenn man vorliegende Hinweise ernst nehmen würde?
Und: Können wir vielleicht endlich aufhören, männliche Gewalt immer und immer wieder zu einem privaten Problem zu machen?